Endlager Schacht Konrad


Pressemitteilung BMU 03.04.07


Das Atommüllendlager Schacht Konrad kann gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dafür am 3.4.07 den Weg freigemacht. Die Leipziger Richter lehnten einen Antrag auf Aufnahme eines Revisionsverfahrens gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG)Lüneburg ab. Damit ist die Entscheidung des OVG vom 8.3.06 rechtskräftig.

In den Stollen dürfen 303.000 m3 Atommüll geringer Wärmeentwicklung (aus Krankenhäusern und kerntechnischen Anlagen) entsorgt werden. Dazu Gabriel: Damit ist der Bund verpflichtet, die Umrüstung von Schacht Konrad zum Endlager vorzubereiten.


Letzte Änderung: 14.11.2007

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